RECHTSGEBIETE

Schadenersatz

Nach einem Schadensereignis ist zu prüfen, wer haftet, welche Ansprüche bestehen und wie der Schaden nachgewiesen werden kann. Dazu gehören neben Sachschäden auch Schmerzengeld, Verdienstentgang, Behandlungskosten und weitere unfallbedingte Folgen.

Dabei unterstützen wir Sie

  • Prüfung von Haftung und Mitverschulden
  • Sach- und Personenschäden
  • Schmerzengeld, Verdienstentgang und Folgekosten
  • Korrespondenz mit Anspruchsgegnern und Haftpflichtversicherungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen

Welche Positionen berücksichtigt werden können, hängt vom Schadensereignis ab. Neben Sachschäden kommen beispielsweise Heilungs- und Pflegekosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld oder weitere nachweisbare Folgeschäden in Betracht.

Hilfreich sind Fotos, Rechnungen, Verträge, medizinische Unterlagen, Kontaktdaten von Zeugen und die bisherige Korrespondenz. Welche Beweise benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Anspruch.

Schadenersatzansprüche können Fristen unterliegen. Da Beweise mit der Zeit schwerer zu sichern sein können, sollte die rechtliche Prüfung nicht unnötig aufgeschoben werden.

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