RECHTSANWALT IN GRAZ
BESPRECHUNGEN AUCH IN KLAGENFURT
Recht ist nicht schwarz-weiß.
Rechtliche Angelegenheiten sind selten eindeutig. Entscheidend ist eine sorgfältige Betrachtung Ihrer persönlichen Situation. Mag. Nikolaus Kerschbacher berät und vertritt Privatpersonen insbesondere im Zivilrecht (Familienrecht und Erbrecht, bei Schadenersatzansprüchen wie etwa Arzthaftungsfällen) sowie in Strafsachen. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wobei können wir Sie unterstützen?
Rechtliche Fragen entstehen häufig in Situationen, in denen rasche Orientierung und eine verlässliche Einschätzung besonders wichtig sind. Wählen Sie das passende Themengebiet und erfahren Sie, welche ersten Schritte sinnvoll sein können.
Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht betreffen nicht nur rechtliche Fragen, sondern oft die gesamte persönliche Lebenssituation. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und Unterstützung bei außergerichtlichen Lösungen sowie in gerichtlichen Verfahren.
Erbrecht
Bei Testamenten, Pflichtteilsansprüchen, Verlassenschaftsverfahren und Erbstreitigkeiten kommt es auf eine sorgfältige Prüfung der familiären und rechtlichen Ausgangslage an. Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Vorsorge und bei der Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Schadenersatz
Wer durch das Verhalten einer anderen Person oder eines Unternehmens einen Schaden erleidet, kann Anspruch auf Ersatz haben. Die Kanzlei prüft die rechtliche Ausgangslage, unterstützt bei der Sicherung notwendiger Nachweise und übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Arzthaftung
Wenn eine medizinische Behandlung nicht den erwarteten Verlauf nimmt, stellen sich häufig schwierige rechtliche und medizinische Fragen. Die Kanzlei prüft mögliche Behandlungs- und Aufklärungsfehler, unterstützt bei der Aufarbeitung des Sachverhalts und bei der Geltendmachung möglicher Schadenersatzansprüche.
Strafverteidigung
Ein Strafverfahren kann weitreichende persönliche und berufliche Folgen haben. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft dabei, die Situation einzuordnen und das weitere Vorgehen sorgfältig vorzubereiten.
Immobilienrecht
Der Kauf, Verkauf, die Nutzung oder Übertragung einer Immobilie ist mit weitreichenden rechtlichen und finanziellen Entscheidungen verbunden. Die Kanzlei berät bei immobilienrechtlichen Fragestellungen, prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützt dabei, Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen.
Gewährleistung
Entspricht eine gekaufte Sache oder erbrachte Leistung nicht dem Vereinbarten, können Gewährleistungsansprüche bestehen. Die Kanzlei prüft, welche Rechte geltend gemacht werden können, welche Fristen zu beachten sind und wie sich eine zweckmäßige außergerichtliche oder gerichtliche Lösung erreichen lässt.
Zivilprozessrecht
Lässt sich eine privatrechtliche Auseinandersetzung nicht außergerichtlich lösen, kann die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen vor Gericht erforderlich werden. Die Kanzlei beurteilt Chancen und Risiken, entwickelt eine klare Prozessstrategie und übernimmt die Vertretung im Verfahren.
Versicherungsrecht
Bei der Regulierung eines Versicherungsfalls entstehen häufig Unklarheiten über Deckung, Leistungsumfang oder die Höhe der Entschädigung. Die Kanzlei prüft Versicherungsverträge und Entscheidungen des Versicherers und unterstützt bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Vertragserrichtung und Vermögensvorsorge
Sorgfältig formulierte Verträge schaffen Klarheit und helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Kanzlei erstellt und prüft Verträge, berücksichtigt persönliche und wirtschaftliche Zielsetzungen und unterstützt bei rechtlichen Gestaltungen zur langfristigen Absicherung und Weitergabe von Vermögen.
Verkehrsunfallrecht
Nach einem Verkehrsunfall müssen Ansprüche häufig rasch geklärt und Beweise rechtzeitig gesichert werden. Die Kanzlei unterstützt bei der Abwicklung mit Versicherungen und Unfallbeteiligten sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatz-, Schmerzengeld- und weiteren unfallbedingten Ansprüchen.
Substitutionen
Die Kanzlei übernimmt nach vorheriger Abstimmung Terminvertretungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Graz und in der Steiermark. Eine sorgfältige Vorbereitung und die verlässliche Rückmeldung nach dem Termin stehen dabei im Mittelpunkt.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Schritt 1 - Erstkontakt
Sie schildern Ihr Anliegen kurz per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Anschließend wird geklärt, ob und wann ein persönliches Erstgespräch sinnvoll ist.
Schritt 2 - Erstgespräch und Einschätzung
Im Gespräch werden die Ausgangslage, vorhandene Unterlagen, mögliche Vorgehensweisen und die Kosten besprochen.
Schritt 3 - Beauftragung und Vertretung
Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die vereinbarten Schritte und informiert Sie verständlich über den Fortgang Ihrer Angelegenheit.
Kosten von Anfang an nachvollziehbar
Die passende Honorarvereinbarung hängt vom Anliegen und vom erforderlichen Leistungsumfang ab. Im Erstgespräch erfahren Sie, welche Abrechnungsform für Ihren Fall vorgesehen ist und mit welchen weiteren Kosten zu rechnen sein kann.
Persönliche Betreuung und fundierte Erfahrung
Mag. Nikolaus Kerschbacher verbindet eine persönliche Arbeitsweise mit einer klaren und sorgfältigen rechtlichen Analyse. Unterstützt wird er von Kanzleileiterin Tetiana Kerschbacher und Dr. Gerald Kerschbacher als externem Berater.
FAQs
Wo finden Besprechungen statt?
Der Kanzleisitz befindet sich in Graz am Jakominiplatz 15. Als gebürtiger Kärntner übernimmt Mag. Nikolaus Kerschbacher jedoch auch regelmäßig rechtliche Angelegenheiten in Kärnten und verfügt über eine Sprechstelle in Klagenfurt (Hans-Sachs-Straße 16), in welcher jederzeit nach vorheriger Vereinbarung persönliche Termine stattfinden können. Bei entsprechendem Bedarf übernimmt die Kanzlei auch Vertretungen in anderen Teilen Österreichs.
Was soll ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen. Dazu können Verträge, gerichtliche Schreiben, behördliche Dokumente, medizinische Unterlagen, Versicherungsunterlagen, Nachrichten oder bereits vorhandene Korrespondenz gehören. Wenn Sie unsicher sind, klären wir bei der Terminvereinbarung, was benötigt wird.
Kann ich mein Anliegen bereits im Kontaktformular ausführlich schildern?
Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Beschreibung. Bitte übermitteln Sie über das Formular keine vertraulichen Dokumente. Die sichere Übermittlung weiterer Unterlagen wird nach der Kontaktaufnahme vereinbart.
Entsteht durch eine Anfrage bereits ein Mandatsverhältnis?
Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme des Auftrags durch Mag. Nikolaus Kerschbacher. Auch Fristen werden durch eine Anfrage über die Website nicht gewahrt.
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen
Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Erstgespräch am Kanzleisitz in Graz oder in der Sprechstelle in Klagenfurt.
