ABLAUF & KOSTEN

Ein klarer Ablauf schafft Sicherheit.

Vor einer Beauftragung sollen Sie wissen, welche nächsten Schritte vorgesehen sind und auf welcher Grundlage das Honorar berechnet wird. Im Erstgespräch werden deshalb nicht nur die rechtlichen Möglichkeiten, sondern auch der voraussichtliche Aufwand und die Kosten besprochen.

So beginnt die Zusammenarbeit

Schritt 1 - Erstkontakt

Sie schildern Ihr Anliegen kurz und nennen vorhandene Fristen oder bereits erhaltene Schreiben.

Schritt 2 - Terminvereinbarung

Die Kanzlei teilt Ihnen mit, welche Unterlagen zum Erstgespräch mitzubringen sind.

Schritt 3 - Erstgespräch

Sachverhalt, Ziele, rechtliche Möglichkeiten, Risiken, Ablauf und Kosten werden besprochen.

Schritt 4 - Beauftragung

Erst nach ausdrücklicher Annahme des Mandats und Vereinbarung des Leistungsumfangs beginnt die anwaltliche Tätigkeit.

Schritt 5 - Laufende Information

Sie werden über wesentliche Entwicklungen und die vereinbarten nächsten Schritte informiert.

Schritt 6 - Abschluss

Nach Abschluss erhalten Sie eine verständliche Information über das Ergebnis und noch erforderliche Maßnahmen.

Fragen zum Erstgespräch

Für das Erstgespräch ist üblicherweise ein Zeitrahmen von 30-40 Minuten vorgesehen. Je nach Umfang des Anliegens kann ein weiterer Termin oder eine vertiefte Prüfung erforderlich sein.

Das Honorar für das Erstgespräch beträgt EUR 180,00 inkl. Umsatzsteuer. Die Kosten werden bei der Terminvereinbarung bestätigt. Eine kostenlose Erstberatung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

Bringen Sie alle Dokumente mit, die mit Ihrem Anliegen zusammenhängen. Besonders wichtig sind Verträge, gerichtliche oder behördliche Schreiben, medizinische Unterlagen, Versicherungsdaten und bereits geführte Korrespondenz.

Nein. Im Erstgespräch erhalten Sie eine erste Einschätzung. Eine weitere Vertretung erfolgt nur, wenn Sie diese wünschen und die Kanzlei das Mandat ausdrücklich übernimmt.

Das anwaltliche Honorar kann grundsätzlich als Zeithonorar, Pauschalhonorar oder nach Tarif vereinbart werden. Welche Abrechnungsform zur Anwendung kommt, hängt von der Art und dem Umfang des konkreten Auftrags ab und wird vor der Beauftragung ausführlich besprochen.

Bei einem Zeithonorar richtet sich das Honorar nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand und dem vereinbarten Stundensatz. Die konkrete Zeiteinheit und der Honorarsatz werden in der Honorarvereinbarung festgehalten.

Ein Pauschalhonorar kann vereinbart werden, wenn der Leistungsumfang ausreichend abschätzbar ist. Bei Verfahren mit ungewisser Dauer oder nicht vorhersehbarem Aufwand ist eine Pauschale häufig nicht sinnvoll.

Bei einer tarifmäßigen Abrechnung bilden insbesondere das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar Kriterien die Grundlage. Die Höhe kann unter anderem von der Art der Leistung, der Bemessungsgrundlage und dem Verfahrensumfang abhängen. Diese Variante wird regelmäßig für gerichtliche Verfahren herangezogen.

Ja. Im Zuge der Erstberatung wird genau dargelegt, zu welchen Konditionen die Angelegenheit abgerechnet wird.

Je nach Angelegenheit ist der Erlag eines  Kostenvorschusses notwendig. Dies wird im Zuge der Erstberatung kommuniziert und ist insbesondere dann notwendig, wenn keine Kostendeckung durch einen Versicherer vorliegt.

Weitere Kosten und Kostenrisiken

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Je nach Angelegenheit können Gerichtsgebühren, Gebühren von Behörden, Kosten für Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzungen, Reisen oder andere notwendige Auslagen hinzukommen. Soweit absehbar, werden diese Punkte vorab besprochen.

In gerichtlichen Verfahren kann ein Kostenersatz vorgesehen sein. Ob und in welcher Höhe Kosten ersetzt werden, hängt unter anderem von der Verfahrensart und vom Prozesserfolg ab. Ein vollständiger Ersatz der tatsächlich vereinbarten Anwaltskosten ist nicht in jedem Fall gewährleistet.

Das hängt vom Versicherungsvertrag, dem versicherten Rechtsbereich, dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls und möglichen Selbstbehalten ab. Bringen Sie die Polizze oder Versicherungsdaten mit. Auf Wunsch kann eine Deckungsanfrage gestellt werden.

Personen, die die Kosten eines Verfahrens ohne Beeinträchtigung ihres notwendigen Unterhalts nicht tragen können, können unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenshilfe beantragen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet das zuständige Gericht.

Sie möchten wissen, wie das weitere Vorgehen in Ihrem Fall aussehen kann? Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Dabei werden Sachverhalt, nächste Schritte und Kosten gemeinsam besprochen.

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