RECHTSGEBIETE

Immobilienrecht

Immobiliengeschäfte wirken langfristig und betreffen häufig einen wesentlichen Teil des Vermögens. Vor einer verbindlichen Unterschrift sollten Eigentumsverhältnisse, Belastungen, Vertragsbedingungen und die beabsichtigte Nutzung sorgfältig geprüft werden.

Dabei unterstützen wir Sie

  • Prüfung und Gestaltung von Kauf-, Übergabe- und Schenkungsverträgen
  • Prüfung von Grundbuchstand und Belastungen
  • Fragen zu Wohnungseigentum und Miteigentum
  • Rechtliche Begleitung bei Übergabe und Abwicklung
  • Durchsetzung und Abwehr immobilienbezogener Ansprüche
Wann sollte ich einen Immobilienvertrag prüfen lassen?

Die Prüfung sollte vor Abgabe oder Annahme eines verbindlichen Angebots und jedenfalls vor der Unterzeichnung erfolgen. Bereits Reservierungen oder Kaufanbote können rechtliche Bedeutung haben.

Im Grundbuch sind insbesondere Eigentumsverhältnisse und eingetragene Belastungen ersichtlich. Für eine vollständige Beurteilung können zusätzlich Vertragsunterlagen und weitere öffentlich-rechtliche Informationen erforderlich sein.

Hilfreich sind Vertragsentwürfe, Grundbuchsauszug, Pläne, Nutzwertgutachten, Wohnungseigentumsvertrag, vorhandene Bescheide und die bisherige Korrespondenz. Der konkrete Bedarf wird im Erstgespräch geklärt.

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