RECHTSGEBIETE

Gewährleistung

Gewährleistungsfragen entstehen, wenn eine übergebene Sache oder erbrachte Leistung nicht die vereinbarten oder rechtlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Welche Rechte bestehen, hängt unter anderem vom Vertrag, der Art des Mangels und den anwendbaren Bestimmungen ab.

Dabei unterstützen wir Sie

  • Prüfung von Kauf- und Werkverträgen
  • Beurteilung behaupteter Mängel
  • Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung
  • Beweissicherung und Kommunikation mit Vertragspartnern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung beruht auf gesetzlichen Regeln für mangelhafte Leistungen. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage, deren Inhalt sich nach den Garantiebedingungen richtet. Welche Anspruchsgrundlage günstiger ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Sichern Sie Vertrag, Rechnung, Übergabeunterlagen, Fotos, Nachrichten und allfällige Verbesserungsversuche. Verändern Sie den mangelhaften Zustand nach Möglichkeit nicht, bevor die notwendige Beweissicherung geklärt ist.

Für Gewährleistungsansprüche gelten je nach Vertrag und Sachverhalt unterschiedliche Vorgaben. Da Fristbeginn und Anspruchsart entscheidend sein können, sollte eine Prüfung möglichst früh erfolgen.

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